Studiguide

Tipps für das Studentenleben

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Finanzielle Unterstützung für Studenten in Kempten

Bafög

Wer kann BAföG bekommen?

BAföG erhalten in der Regel deutsche Studierende und Praktikant*innen und unter bestimmten Voraussetzungen auch Schüler*innen und ausländische Studierende. Zu Beginn des Bachelor- oder Master-Studiums darf man nicht älter als 44 Jahre sein. Davon gibt es einige Ausnahmen, z. B. für Studierende, die eigene Kinder erziehen. Lassen Sie sich dazu von Ihrem BAföG-Amt am Studienort beraten.

Achtung: Nach der Zwischenprüfung oder dem vierten Fachsemester muss dem Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) ein Leistungsnachweis vorgelegt werden, um weiterhin BAföG zu erhalten.

Hinweis: Nach dem Abschluss eines Diplom-, Staatsexamens-, Magister- oder Masterstudienganges ist keine weitere BAföG-Förderung mehr möglich!

Welche Voraussetzungen müssen noch erfüllt werden?

Ein erstes Studium in Vollzeit(!) ist in der Regel förderungsfähig. Auch der zweite Bildungsweg und ein sich daran anschließendes Studium werden meistens gefördert. Ein Master-Studiengang ist förderungsfähig, wenn er auf einem Bachelor-Studiengang aufbaut. Zusatz-, Ergänzungs- und Zweitausbildungen werden nicht ohne Weiteres gefördert.

Beim Wechsel der Fachrichtung wird das neue Studium innerhalb der Regelstudienzeit gefördert. Voraussetzung dafür ist, dass der Wechsel aus einem wichtigen Grund, z. B. einem ernsthaften Neigungswandel, und spätestens bis zum Beginn des fünften Fachsemesters erfolgt.

Hinweis: Bis zum Beginn des vierten Fachsemesters wird vermutet, dass ein wichtiger Grund vorliegt.

Die ersten drei Semester gelten als Orientierungsphase und werden für die Höchstdauer der BAföG-Förderung des neuen Studiums nicht mitgezählt. Für einen mehrfachen Wechsel innerhalb der ersten drei Fachsemester muss für jeden Wechsel ein wichtiger Grund angegeben werden.

Achtung: Bei jedem Fachwechsel nach Überschreitung der Drei-Semester-Grenze werden alle Semester angerechnet.

Ausnahme: Wenn der Fachwechsel aus einem unabweisbaren Grund zwingend war, z. B. wegen Behinderung oder Krankheit, kann das neue Studium wie ein erstes Studium gefördert werden.

Wie bestimmt sich die Höhe der BAföG-Förderung?

Wie viel BAföG gezahlt wird, hängt ab vom:

  • Einkommen des Studierenden
  • Vermögen des Studierenden
  • Einkommen der Eltern oder der Ehegattin/Lebenspartnerin

Daher erhalten einige Studierende kein BAföG, weil z. B. das Einkommen der Eltern zu hoch ist. Jedoch wird das Einkommen der Eltern oder Ehe-/Lebenspartnerin nicht vollständig berücksichtigt, unterschiedliche Freibeträge verringern es rechnerisch. Letztlich existieren keine festen Grenzen für die Höhe des Einkommens, weder nach oben noch nach unten.

Regelbedarfssatz

Ab Beginn des Wintersemesters 2024/2025 beträgt der BAföG-Höchstsatz (Grundbedarf und Bedarf für die Unterkunft) für Studierende, die nicht im Haushalt ihrer Eltern leben, unter 25 Jahre alt und familienversichert sind, 855 Euro pro Monat.

Der Bedarf erhöht sich um den Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag für Studierende, die gesetzlich krankenversichert und zwischen 25 und 29 Jahre alt sind. Dadurch können sie, wenn sie nicht im Haushalt der Eltern leben, maximal 952 Euro pro Monat erhalten.

Studierende ab 30 Jahren können maximal 1.088 Euro pro Monat erhalten, wenn sie freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind und nicht im Haushalt der Eltern leben.

Einkommen der Eltern und Ehegatten/Lebenspartner

Vom Einkommen des Studierenden und der Eltern oder des Ehegatten/Lebenspartners werden unterschiedliche BAföG-Freibeträge abgezogen. Diese hängen vom Familienstand der Eltern, der Zahl der Geschwister und deren Ausbildungsart, von Unterhaltszahlungen der Großeltern und dergleichen ab.

Hinweis: Das Kindergeld wird nicht als Einkommen angerechnet.

Anrechnung des Einkommens und Vermögens der Studierenden

Bei den Studierenden selbst beeinflussen ihr Einkommen und Vermögen die Höhe der BAföG-Förderung.

  • Ihr Einkommen für zwölf Monate (zwei Semester) darf 6.672 € nicht übersteigen.
  • Bis zum Alter von 29 Jahren darf ihr Vermögen 15.000 € nicht übersteigen. Ab 30 Jahren darf es nicht größer sein als 45.000 € (= Vermögensfreibetrag).

Der Vermögensfreibetrag erhöht sich für verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft verbundene Studierende sowie für Studierende mit Kindern um 2.300 Euro je genannter Person.

Was passiert, wenn das Vermögen die oben genannten 15.000 Euro bzw. 45.000 Euro übersteigt? Der Betrag, der den Vermögensfreibetrag übersteigt, wird durch die Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraums geteilt. Der sich dann ergebende Betrag wird auf den monatlichen Bedarf angerechnet.

Kinderbetreuungszuschlag

Studierende mit Kindern können einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag erhalten, der nicht zurückgezahlt werden muss. Dieser beträgt für jedes eigene Kind, das jünger als 14 Jahre ist und im elterlichen Haushalt lebt, 160 Euro pro Monat.

Hinweis: Der Zuschlag bleibt als Einkommen bei Sozialleistungen unberücksichtigt.

Kranken- und Pflegeversicherung

Sofern Studierende eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, erhalten sie ab dem Wintersemester 2024/2025 bis zum Alter von 29 Jahren monatlich Zuschläge von 102 Euro für die Krankenversicherung und 35 Euro für die Pflegeversicherung.

Studierende, die älter als 30 Jahre sind, können maximal 185 Euro für die gesetzliche Krankenversicherung und maximal 48 Euro für die Pflegeversicherung erhalten. Sie müssen dem BAföG-Amt ihren tatsächlich zu zahlenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag nachweisen.

Was ist elternunabhängiges BAföG?

Unabhängig vom Einkommen der Eltern oder der Ehegatten/Lebenspartner kann in der Regel BAföG erhalten, wer

  • nach dem 18. Lebensjahr fünf Jahre oder
  • nach einer 3-jährigen Ausbildung drei Jahre (bei kürzerer Ausbildungszeit entsprechend längere Berufstätigkeit) erwerbstätig war und
  • sich durch die Berufstätigkeit selbstständig finanzieren konnte.
  • bei Beginn des Studiums das 30. Lebensjahr vollendet hat

Wie lange wird BAföG gezahlt?

Die maximale Dauer - Förderungshöchstdauer genannt - richtet sich nach der Regelstudienzeit, die in der Studien- oder Prüfungsordnung des jeweiligen Studienfachs festgelegt ist. Sie besteht unabhängig davon, ob man tatsächlich während der gesamten Studienzeit BAföG erhalten hat. Wer also ein oder mehrere Semester ohne BAföG-Förderung studiert, wird nicht länger gefördert.

Ausnahmeregelung

Die Förderungshöchstdauer kann überschritten werden, wenn sich das Studium zum Beispiel wegen Krankheit, Tätigkeit in einem Hochschulgremium, Behinderung, Pflege und Erziehung eines Kindes verlängert.

Online beantragen

Deutschlandstipendium

Die Hochschule Kempten beteiligt sich am Deutschlandstipendium: ein Förderprogramm initiiert von der Bundesregierung.

Dabei werden besonders leistungsstarke und engagierte Studierende mit 300 € monatlich unterstützt.

Finanzielle und ideelle Förderung

Deutschlandstipendien werden zu gleichen Teilen vom Bund und von privaten Fördernden finanziert. Darunter sind Unternehmen, Stiftungen, Vereine und Privatpersonen. Als Deutschlandstipendiat oder Deutschlandstipendiatin werden Sie Teil eines wachsenden Netzwerks und können von vielfältigen Kontakten profitieren. Bereits während der feierlichen Übergabe der Stipendien lernen Sie Ihre Förderer kennen. Häufig entsteht darüber hinaus die Möglichkeit eines persönlichen Austausches. Auf diese Weise bietet das Programm weit mehr als eine finanzielle Förderung.

Zur Bewerbung

Fakten zum Deutschlandstipendium

  • Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten 300 € monatlich: 150 € zahlen Förderer und 150 € steuert der Bund bei
  • unabhängig vom Einkommen der Studierenden oder dem Einkommen der Eltern
  • wird nicht auf das BAföG angerechnet
  • muss nicht zurückgezahlt werden
  • Der Förderzeitraum beginnt in der Regel mit dem Wintersemester und beträgt grundsätzlich zwei Semester.
  • In Ausnahmefällen kann er auch ein Semester betragen.
  • Eine Weiterförderung im Anschluss ist möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Der Bewerbungszeitraum für das Wintersemester 2025/2026 und Sommersemester 2026 ist abgeschlossen.
  • Die nächste Bewerbungsmöglichkeit für Wintersemester 2026/27 und Sommersemester 2027 wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 (April/Mai) stattfinden.
  • Studienanfängerinnen und -anfänger, die sich im folgenden Wintersemester immatrikulieren werden
  • Studierende der Hochschule Kempten
  • Gute akademische Leistungen:
    • Studienanfänger/innen: Mindestnote der Hochschulzugangsberechtigung von 1,6
    • Immatrikulierte Studierende: Notendurchschnitt von mind. 2,49
    • Studierende vor Aufnahme eines Zweitstudiums/Masterstudiums: Abschlussnote Erststudium von mind. 2,49
  • Mit Beginn der Förderung, also im nächsten Wintersemester, haben Sie noch mindestens 2 Semester der Regelstudienzeit vor sich.
    (Informationen zur Verlängerung der Regelstudienzeit durch die Pandemie beachten!)
     
  • Ehrenamtliches Engagement und besondere persönliche Leistungen. Dies kann sehr vielfältig sein: von der Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen bis hin zur Bewältigung von Hindernissen in der eigenen Lebensgeschichte.

Details finden Sie im nächsten Punkt "Auswahlkriterien".

Leistungen in Schule und Studium sind ein wichtiger Anhaltspunkt für die Beurteilung von Leistungsfähigkeit und Talent der Bewerberinnen und Bewerber (siehe Voraussetzungen).

Zu den Förderkriterien zählen aber auch:

  • außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen
  • besondere persönliche oder familiäre Umstände, z. B.
    • Betreuung eigener Kinder (insbesondere als alleinerziehendes Elternteil) oder pflegebedürftiger naher Angehöriger
    • familiäre Herkunft
    • Migrationshintergrund
    • Fluchterfahrung oder Erfahrung politischer Verfolgung
    • Krankheiten und Behinderungen
    • Mitarbeit im familiären Betrieb
    • studienbegleitende Erwerbstätigkeiten
  • besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise (z. B. Preisverleihung bei Jugend forscht)
  • vorangegangene Berufstätigkeiten und Praktika

Schriftliche Nachweise sind erforderlich, Details finden Sie auf der Bewerbungsseite unter dem Punkt "Erforderliche Unterlagen".

  • Doppelförderungen sind nicht möglich. Eine Doppelförderung liegt vor, wenn die Förderung (z. B. eines Begabtenförderwerkes) einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro überschreitet. Das gilt in der Regel für das Büchergeld der Begabtenförderwerke oder die Semesterpauschale des Max-Weber-Programms. Die Doppelförderung bezieht sich nur auf die finanzielle Förderung. Eine ideelle Förderung durch die Begabtenförderungswerke ist zulässig.
  • Promovierende, Studierende an Hochschulen des Bundes sowie Studierende an Verwaltungshochschulen, die als Beschäftigte im öffentlichen Dienst Anwärterbezüge oder ähnliche Tätigkeitsvergütungen aus öffentlichen Mitteln erhalten, können nicht mit dem Deutschlandstipendium gefördert werden.
    Ansonsten sind Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst, sei es an Hochschulen oder bei anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, kein Hindernis für eine Bewerbung.

Weitere Informationen findne Sie in unseren Förderrichtlinien.

Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds

Dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist durch das Testament des verstorbenen Konsuls Oskar-Karl Forster seit 1973 die Verwaltung und Verteilung der Hälfte des jährlichen Reinertrages des Erbes für die Förderung und Ausbildung begabter und mittelloser Schüler und Studierender an Gymnasien und Hochschulen übertragen. Aus den Erlösen eines Jahres werden im folgenden Jahr der Hochschule Kempten anteilig Mittel zur Verfügung gestellt.

Aus dem Fonds können Studierende an Hochschulen für angewandte Wissenschaften einmalig Beihilfen

  • zur Beschaffung von Büchern oder sonstigen Lernmitteln und
  • zu den Druckkosten für Dissertationen

gewährt werden.

Die Beihilfe richtet sich an bedürftige Studierende, die mindestens im 2. Semester an der Hochschule Kempten immatrikuliert sind.

Zur Beschaffung von Büchern und sonsten Lernmitteln:

  • wer Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhält oder
  • wer glaubhaft versichert, dass das laufende Nettoeinkommen der Unterhaltsverpflichteten monatlich nicht höher ist als der doppelte Freibetrag nach § 25 Abs. 1 BAföG, zuzüglich des einfachen Freibetrags nach § 25 Abs. 3 Nr. 2 BAföG für jedes unterhaltsberechtigte Kind einschließlich der/des Studierenden selbst.

  Die Freibeträge sind folgendermaßen definiert:

  • monatlicher Freibetrag vom Nettoeinkommen der miteinander verheirateten Eltern oder Lebenspartner, wenn sie nicht dauernd getrennt leben >>> 4.830 Euro
  • monatlicher Freibetrag vom Nettoeinkommen jedes Elternteils in sonstigen Fällen >>>3.210 Euro
  • zusätzlicher monatlicher Freibetrag für jedes unterhaltsberechtigte Kind einschl. Studierenden. >>> 730 Euro, dabei mindert sich der Betrag um das Einkommen des Kindes.

 Zu den Druckkosten für Dissertationen:

Bedürftigkeit ist gegeben, wenn die Antragssteller keine höheren laufenden Einkünfte erzielen, als der Grundbetrag des Graduiertenstipendiums nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz zuzuglich einer anrechnungsfreien Pauschale i. H. von insgesamt 1.800€.

Die Beihilfe soll mindestens 100,00 € und höchstens 500,00€ betragen.

Es gelten folgende Richtlinien:

  • Die Vergabe ist weder an eine Konfessionszugehörigkeit, noch an eine Staatsangehörigkeit gebunden.
  • Die Beihilfe darf mindestens 100 Euro, höchstens aber 500 Euro betragen.
  • Die Beihilfe richtet sich an bedürftige Studierende, die mindestens im 2. Semester an der Hochschule Kempten immatrikuliert sind.

Die Bücher können Sie kaufen, sobald Sie den Antrag abgegeben und eine schriftliche Zusage in Form einer Bewilligung erhalten haben. Wenn der Bescheid bei Ihnen eingetroffen ist, reichen Sie bitte die Original-Kaufbelege ein, damit der Betrag auf Ihr Konto überwiesen werden kann.

Als Nachweis genügt der aktuelle BAföG-Bescheid bzw. der Einkommenssteuerbescheid des vorletzten Jahres.

Zudem unterschreibt ein/e Professor/in Ihrer Fakultät die Bücherliste im Antragsformular und befürwortet damit Ihren Antrag. Anschließend reichen Sie den Antrag in Papierform bei Frau Kopf (Gebäude V, Raum V402) ein.

Die Vergabe erfolgt nach Eingang der Bewerbung, solange Fördermittel zur Verfügung stehen und die Unterlagenordentlich und vollständig eingereicht werden.

 

Oskar-Karl-Forster-Stipendiumantrages.

Lions-Sozialpreis

Der Lions Sozialpreis wird von den Lions Clubs in Kempten vergeben und ehrt engagierte Projekte oder Personen im sozialen Bereich, wie Initiativen für benachteiligte Gruppen oder Gemeinwohl. Er ist besonders für Studenten mit einem großen Sozialen Engegement gedacht.

So beantragst du ihn

  • Nominiert werden: Du musst per E-Mail nominiert werden (info@lions-kempten.de). In der Nominierung sollte drinnen stehen warum du die Erhung erhalten solltest (Liste der Sozialen Projekte, Studiengang, etc.)
  • Engere Auswahl: Die Bewerbungen werden vom Lions CLub durchgegangen und ca. 5 Kandidaten zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. In diesem Gespräch möchten die Vorstände des Lion Clubs mehr über dich erfahren und genauer kennenlernen.
  • Auswahlprozess: Als Gewinn gibt es ca. 1.000 € plus Anerkennung welche beim Jährlichen Hochschultag im November vergeben werden. Für Studierende oder Gruppen wie bei studentischen Initiativen (z. B. Event-Management für Studierende) ist das ideal, da es Community-Engagement fördert .

Wissenschaftspreis der Gabler Stiftung

Um den Wissenschaftspreis der Gabler Stiftung zu bekommen, brauchst du eine sehr gute Abschlussarbeit an der Hochschule Kempten (meist Masterarbeit) mit klarem Praxisbezug zur Region oder zu wirtschaftlich-gesellschaftlich relevanten Themen. Die Auszeichnung wird in der Regel im Rahmen des Hochschultags verliehen und ist mit ca. 2.000€ dotiert.​

Voraussetzungen

  • Ausgezeichnet werden in der Praxis vor allem herausragende Masterarbeiten mit sehr guter Note, die sich durch wissenschaftliche Qualität und praktische Relevanz auszeichnen.​
  • Die Arbeit sollte thematisch zu den Förderzielen der Gabler Stiftung passen, also z. B. Wirtschaft, Tourismus, Management, regionale Entwicklung oder ähnliche Bereiche.​

Vorgehen

  • Sprich frühzeitig mit deiner betreuenden Professorin oder deinem Professor und kläre, ob sie oder er dich für den Preis vorschlagen kann, da Einreichungen in der Regel über die Hochschule laufen.​
  • Achte bei deiner Thesis auf saubere empirische oder theoretische Methodik, klare Fragestellung, praktischen Nutzen und eine sehr gute Gesamtnote, denn die Hochschule nominiert nur wenige besonders herausragende Arbeiten.​

Tipp für dich

  • Informiere dich beim Prüfungsamt, bei deiner Fakultät oder auf den Seiten der Gabler Stiftung bzw. der Hochschule Kempten nach aktuellen Fristen und formalen Anforderungen, da diese von Jahr zu Jahr leicht variieren können.​
  • Wenn du schon ein Thema hast, kannst du es gezielt so zuschneiden, dass ein Bezug zur Region Allgäu oder zur lokalen Wirtschaft entsteht, was die Chancen auf eine Nominierung zusätzlich erhöht.​

Deutscher Multimediapreis

  1. Lies dir die Teilnahmebedingungen bitte sorgfältig durch. Wir verkaufen dir zwar ganz sicher keine Waschmaschine, aber trotzdem solltest du wissen, was mit deiner Einreichung passiert, wenn du beim Deutschen Multimediapreis mitmachst. Mit deiner Anmeldung bestätigst du automatisch, die Bedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
     
  2. Besuche unser Einreichportal unter anmeldung.mb21.de. Hier kannst du nach erfolgreicher Registrierung dein Projekt online anlegen und bis zum angegebenen Datum vervollständigen. Auch alle notwendigen Dateien kannst du dort ganz bequem hochladen. Wir begleiten dich mit allen wichtigen Fragen rund um dein Projekt bis zur fertigen Einreichung. Solltest du dennoch einmal Fragen oder Probleme haben, melde dich einfach unter anmeldung@mb21.de.
     
  3. Blut geleckt?! Dann mach doch gleich weiter! Jede Person kann bei uns bis zu drei Projekte pro Wettbewerbsjahr einreichen, Institutionen sogar bis zu fünf. Wenn du also mehr als ein Projekt im Köcher hast, dann beginne erneut mit Schritt 2. Die Registrierung kannst du dir beim zweiten Mal sogar schon sparen.

Wer kann mitmachen?

Mitmachen können alle Kinder und Jugendlichen bis zum Alter von einschließlich 25 Jahren – egal ob als Gruppe, Schulkasse, Freizeitprojekt oder Einzelperson. In welchem Rahmen die Projekte entstanden sind, spielt keine Rolle: In der Freizeit, in einem Medienzentrum, in der KiTa, in der (Hoch)Schule, mit oder ohne Betreuung… alles ist erlaubt! Als Gewinner*in erhältst du nicht nur einen der vielen Geld- oder Sachpreise, sondern wirst auch zum Medienfestival nach Dresden eingeladen. Dort erwartet dich ein ganzes Wochenende voller multimedialer Erlebnisse zum Staunen, Anfassen und Ausprobieren – und natürlich auch die große Preisverleihung. Mehr Infos zum Festival.

Weiter Links

In Deutschland gibt es für die Finanzierung des Studiums eine Vielzahl öffentlicher und privater Stipendien. Sie unterscheiden sich durch Leistungsumfang, Auswahlkriterien und Geltungsbereich. Hier ist eine Auswahl hilfreicher Datenbanken:

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite studieren in Bayern, einem Angebot des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst.

    ALs Student ist oft das Geld knapp. Es gibt aber viele Möglichkeiten finanzielle Unterstützung zu erhalten, egal ob durch Stiftungen oder Auszeichnungen. Hier erfährst du alles was es dazu zu wissen gibt!