Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung & Ausschluss des Widerrufsrechts
Kein Widerrufsrecht für termingebundene Freizeitveranstaltungen
Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.